Freisprüche im Prozeß um Zölle auf Solarmodule

Im Prozess um die Umgehung von Einfuhrzöllen beim Import von Solarmodulen vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth sind die sechs Angeklagten freigesprochen worden. Die Richter waren der Ansicht, dass die gesetzlichen Bestimmungen der angeklagten Taten Verweise in unterschiedliche Gesetze aufwiesen. Den Angeklagten konnte deshalb nicht klar sein, was überhaupt strafbar war und was nicht. Die Staatsanwaltschaft hatte den zwei Frauen und 4 Männern im Kern vorgeworfen, die bis 2018 geltenden Einfuhrzölle umgangen zu haben. Zu den Angeklagten gehörte auch ein früherer fränkischer Kommunalpolitiker. Er war zur fraglichen Zeit bei einer Solarmodul-Firma beschäftigt. Das Verfahren war nach einem Prozess im Jahr 2019 wieder aufgenommen worden. Vier der sechs Angeklagten saßen zeitweise in Untersuchungshaft.

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